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Rund um die Intensivplege stellen sich für Patienten und Angehörige viele Fragen. Einige Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

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FAQ – Frequently Asked Questions
Fragen und Antworten, die Sie sich bei der Intensivpflege vielleicht schon gestellt haben

Eine Versorgungsform der außerklinischen Intensivpflege sind betreute Wohngemeinschaften. In einer betreuten Wohngemeinschaft finden mehrere intensivpflegebedürftige Patientinnen und Patienten ein neues, gemeinsames Zuhause. Durch die Kombination von Privat- und Gemeinschaftsbereichen werden jedem Bewohner zugleich individuelle Freiräume und Möglichkeiten zum gemeinsamen Leben sowie Erleben gegeben.
Bei der Auswahl der Sonnenhof Wohngemeinschaft wurde sorgfältig auf verschiedene Punkte geachtet:

  • Aspekte der Barrierefreiheit
  • eine ruhige Lage
  • kurze Wege zu Grün- oder Parkanlagen
  • eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
  • gute Infrastruktureinrichtungen
  • eigener Bus für Transporte oder Ausflüge

In den WGs verfügt jede(r) Patient/in über einen persönlichen Wohnbereich, der nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann.
Als Gemeinschaftseinrichtungen stehen Küche, Wohnzimmer, Bäder, Toiletten sowie unser Außenbereich allen Patienten/innen zur Verfügung.

Die Finanzierung der pflegerischen Versorgung wird von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Die Kosten wie Miete, Versorgung mit Lebensmitteln oder Pflegeartikeln (Deo, Seife, …) werden von den Patienten oder deren Angehörigen selbst getragen.

Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen sind intensivpflegebedürftig. Die häufigsten Fälle für eine Intensivpflege sind Menschen, die teilweise auf Tracheostomapflege und/oder Beatmungspflege angewiesen sind. Zudem kommen noch folgende Leistungen dazu: z. B. Injektionen, Blutentnahme, Verbandwechsel, Wundmanagement (uvm.) sowie Grundpflege nach SGB XI (Hilfen beim Waschen, Essen, An- und Ausziehen sowie Bewegung) fallen unter diese Kategorie.

Die Kosten für die außerklinische Intensiv- und der Beatmungspflege werden in der Regel größtenteils von der Krankenkasse getragen. Die gesetzliche Grundlage steht im SGB V, § 37. Je nach Feststellung des Umfangs der Intensivpflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) können individuelle Zuzahlungen für den Patienten entstehen. Bei Fragen kommen Sie bitte auf uns zu.

Aufnahmeindikationen
Mitgliedschaften

Die Sonnenhof Intensivpflege GmbH ist stolz darauf folgenden Organisationen und Arbeitsgruppen anzugehören:

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0/7

professionelle Pflege

0 Tage

im Jahr Intensivbetreuung

0 Plätze

für Intensivpflege

0

examinierte Pfleger/innen

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Kontakt
Adresse Sonnenhof Wohngemeinschaft
Gabriel-von-Seidl-Straße 77
82031 Grünwald bei München
Telefon
Fax: +49 (0)89 92 65 53 20


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